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   BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 440/96   

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https://dejure.org/1997,5289
BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 440/96 (https://dejure.org/1997,5289)
BAG, Entscheidung vom 13.11.1997 - 8 AZR 440/96 (https://dejure.org/1997,5289)
BAG, Entscheidung vom 13. November 1997 - 8 AZR 440/96 (https://dejure.org/1997,5289)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streit über den Bestand eines Arbeitsverhältnisses - Voraussetzungen eines Betriebsübergangs - Bewahrung der Identität der betreffenden Einheit - Übernahme lediglich eines Betriebsteiles

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 613a; KSchG § 1 Abs. 2
    Betriebsübergang: Übertragung des Teils eines Mischbetriebs - fehlende Betriebsfortführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 11.03.1997 - C-13/95

    EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN

    Auszug aus BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 440/96
    Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 11. März 1997 - Rs C-13/95 - EuGHE I 1997, 1259 = DB 1997, 628 f. [EuGH 11.03.1997 - C 13/95]), der sich der Senat mit Urteil vom 22. Mai 1997 (- 8 AZR 101/96 - ZiP 1997, 1555) angeschlossen hat, setzt ein Betriebsübergang die Bewahrung der Identität der betreffenden Einheit voraus.
  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 101/96

    Betriebsstillegung durch Konkursverwalter

    Auszug aus BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 440/96
    Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 11. März 1997 - Rs C-13/95 - EuGHE I 1997, 1259 = DB 1997, 628 f. [EuGH 11.03.1997 - C 13/95]), der sich der Senat mit Urteil vom 22. Mai 1997 (- 8 AZR 101/96 - ZiP 1997, 1555) angeschlossen hat, setzt ein Betriebsübergang die Bewahrung der Identität der betreffenden Einheit voraus.
  • EuGH, 19.09.1995 - C-48/94

    Ledernes Hovedorganisation, acting on behalf of Rygaard / Dansk

    Auszug aus BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 440/96
    Wie bereits der EuGH mit Urteil vom 19. September 1995 (- Rs C-48/94 - Rygaard - EuGHE I 1995, 2745 = AP Nr. 133 zu § 613 a BGB) entschieden hat, kommt der Fertigstellung eines bereits begonnenen Auftrages keine Indizwirkung für den Betriebsübergang zu.
  • BAG, 26.06.1997 - 8 AZR 426/95

    Bildung kommunaler Verwaltungsgemeinschaften

    Auszug aus BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 440/96
    Den für das Vorliegen eines Übergangs maßgeblichen Kriterien kommt notwendigerweise je nach der ausgeübten Tätigkeit und selbst nach den Produktions- oder Betriebsmethoden, die in dem betreffenden Unternehmen, Betrieb oder Betriebsteil angewendet werden, unterschiedliches Gewicht zu (vgl. Urteil des Senats vom 26. Juni 1997 - 8 AZR 426/95 - ZiP 1997, 1975).
  • EuGH, 01.07.1993 - C-20/92

    Hubbard / Hamburger

    Auszug aus BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 440/96
    Es genügt hierfür nicht, daß der Arbeitnehmer, ohne dem übertragenen Betriebsteil anzugehören, als Beschäftigter einer nicht übertragenen Abteilung Tätigkeiten für den übertragenen Betriebsteil verrichtete (vgl. EuGH Urteil vom 7. Februar 1985 - Rs 186/83 - Slg. 1985, 519, 528; Urteil vom 12. November 1992 - Rs C-20/92 - AP Nr. 5 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187).
  • EuGH, 07.02.1985 - 186/83

    Botzen Rotterdamsche Droogdok Maatschappij

    Auszug aus BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 440/96
    Es genügt hierfür nicht, daß der Arbeitnehmer, ohne dem übertragenen Betriebsteil anzugehören, als Beschäftigter einer nicht übertragenen Abteilung Tätigkeiten für den übertragenen Betriebsteil verrichtete (vgl. EuGH Urteil vom 7. Februar 1985 - Rs 186/83 - Slg. 1985, 519, 528; Urteil vom 12. November 1992 - Rs C-20/92 - AP Nr. 5 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187).
  • LAG Düsseldorf, 18.04.1996 - 5 (6) Sa 1580/95

    Betriebsübergang: Übertragung des Teils eines Mischbetriebs - fehlende

    Auszug aus BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 440/96
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 18. April 1996 - 5 (6) Sa 1580/95 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hamm, 26.11.1998 - 4 Sa 384/98
    Ihre Identität ergibt sich auch aus anderen Merkmalen, wie ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und gegebenenfalls den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln ( BAG vom 13.11.1997 - 8 AZR 440/96 , ZAP ERW 1998, 94 [Berscheid]).
  • LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 593/02

    Arbeitsrechtliche Folgen des Betriebsübergangs in der Insolvenz;

    Es genügt hierfür nicht, daß der Arbeitnehmer, ohne dem übertragenen Betriebsteil anzugehören, als Beschäftigter einer nicht übertragenen Verwaltungsabteilung des Unternehmens Tätigkeiten für den übertragenen Betriebsteil verrichtet hat (BAG v. 13.11.1997 - 8 AZR 375/96, MDR 1998, 419 = NZA 1998, 249 = ZIP 1998, 344; BAG v. 13.11.1997 - 8 AZR 440/96, AuR 1998, 285 = ZAP ERW 1998, 91 [Berscheid]; BAG v. 21.01.1999 - 8 AZR 298/98, ZInsO 1999, 361 ).
  • LAG Hamm, 22.08.2000 - 4 Sa 779/00

    Pflicht zur Weiterbeschäftigung; Übergang eines Arbeitsverhältnisses; Begriff des

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  • LAG Hamm, 25.10.2000 - 4 Sa 821/00

    Beendigung des Anstellungsverhältnisses; Kündigung einer Arbeitnehmerin im

    Ist ein Arbeitnehmer bspw. als "technischer Angestellter der Abteilung Qualitätssicherung" für den Gesamtbetrieb verantwortlich tätig gewesen, so ist eine Zuordnung dieses Arbeitsverhältnisses zu einem übernommenen Teilbetrieb "Service-Bereich" sachlich nicht begründbar (BAG v. 13.11.1997 - 8 AZR 440/96, ZAP ERW 1998, 94 [Berscheid]).
  • LAG Hamm, 07.01.1999 - 4 Sa 2350/97

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer fristgemäßen Kündigung;

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  • LAG Sachsen-Anhalt, 10.05.2012 - 3 Sa 180/10

    Fortsetzungsverlangen - Verwirkung

    Für die Zuordnung ihres Arbeitsverhältnisses zu dem im Wege des Betriebsübergangs nach § 613a Abs. 1 BGB zum 1. April 2007 auf die Beklagte übergegangenen Betriebsteil "Weiterverarbeitung/Kleinpaketfertigung" reicht es nicht aus, dass die Klägerin als Arbeitnehmerin einer nicht übertragenden Abteilung Tätigkeiten für den übergegangenen Betriebsteil verrichtet hat (BAG vom 13. November 1997 - 8 AZR 440/96 -, zitiert nach Juris, Rn 48).
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